KIJUKA
Ihre Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutische Praxis
 
 
 

Psychotherapeutische Leistungen


Die psychotherapeutische(n) Sprechstunde(n)

Jeder Kontakt beginnt mit einem orientierenden Erstgespräch zur

  • Klärung der Problemlage
  • Erfassung der Stärken
  • Fragen nach Vorbehandlungen
  • Erfragung der lebensgeschichtlichen Daten. 

Ob das Erstgespräch mit der ganzen Familie, den Eltern alleine oder dem betroffenen Kind/Jugendlichen alleine geführt wird, wird in der Regel beim Anmeldungstelefonat oder zu Beginn des Ersttermins entschieden.

 Je nach Lage wird über weitere Maßnahmen entschieden/beraten. Diese können sein:

  • Akuttherapie
  • weitere orientierende Termine
  • Wartelisten-Aufnahme und darauffolgende ambulante Psychotherapie in unserer Praxis
  • Weiterempfehlung.

Formen der ambulanten Psychotherapie

Akuttherapie
Soforthilfe im Krisenfall, 12 Termine, die bei Bedarf über vier Quartale verteilt werden können.

Probatorik
Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie müssen sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt werden (mindestens zwei, maximal sechs). Die Probatorikphase dient dem Beziehungsaufbau, der detaillierten Erfassung therapierelevanter Informationen sowie der genauen Einschätzung des benötigten Behandlungsumfangs.

Kurzzeittherapie
Ein Behandlungsumfang von i.d.R. bis zu 12 Einzelbehandlungseinheiten und 3 Bezugspersonenterminen, bei Bedarf kann der gleiche Behandlungsumfang erneut beantragt werden (Kurzzeittherapie 2).
Zur Beantragung einer Kurzzeittherapie sind ein Konsiliarbericht des behandelnden Arztes sowie Antragsformulare (PTV1 und PTV2) notwendig.

Langzeittherapie
Ein Behandlungsumfang von i.d.R. bis zu 80 Einzelbehandlungseinheiten und bis zu 20 Bezugspersonenterminen, kann direkt oder im Anschluss an die Kurzzeittherapie 1 und 2 beantragt werden (abzüglich der bereits erfolgten Behandlungseinheiten).
Die Langzeittherapie unterliegt der Antrags- und Gutachterpflicht, neben dem Konsiliarbericht des behandelnden Arztes und den Antragsformularen ist ein detaillierter Bericht des Therapeuten erforderlich.

Über die Form und Beantragung entscheidet die zuständige Therapeutin mit Ihnen und berät Sie entsprechend.

Die Kostenübernahme

Gesetzliche Versicherung
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten von den Krankenkassen nach entsprechendem Antrag übernommen.

Privatversicherte
In der Regel werden auch hier die Kosten für bis zu fünf probatorischen Sitzungen und eine anschließende psychotherapeutische Behandlung wie oben beschrieben übernommen, jedoch ist häufig ein aufwändigeres Antragsverfahren erforderlich und auch der Umfang der bewilligten Behandlungseinheiten kann variieren – Klären Sie bitte vorher mit Ihrer Versicherung ab, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, da Sie die Kosten ansonsten selbst tragen müssen.

Selbstzahler
Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen "Gebührenordung für Psychotherapeuten" (GOP) und beläuft sich auf den 3,5-fachen Faktor. Als Selbstzahler ist keine Beantragung oder ein Gutachterbericht nötig. Sie sind frei in der Anzahl und Frequenz der Sitzungen.